HomeAllgemeine Geschäftsbedingungen


1. Haftung

1.1 Die dsb und der Auftraggeber haften einander nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen (z.B. Nichterfüllung, Verzug, zu vertretendes Unvermögen, Verletzung von Haupt- und Nebenleistungspflichten) der jeweils anderen Partei verursacht werden. Die Parteien haften nicht, wenn bei einer Pflichtverletzung einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Ebenso haften sie nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen und Daten sowie Verlust von Zinsen.

1.2 Die gleiche Regelung gilt für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, bei unerlaubter Handlung oder bei Schadensersatzansprüchen aus anderen Rechtsgründen.

1.3 Im Schadensfall ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach bei Vorsatz auf den Ersatz des typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, der Schadensersatz auf den Betrag 1.000,00 EUR, höchstens jedoch ebenfalls auf den Ersatz des typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

1.4 Die Haftung aus Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Regelungen unberührt.

1.5 Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Fehlleistung ergeben.

1.6 Die Parteien haften nicht für Schäden, die durch den Einsatz fehlerhafter Programme von Dritten entstehen. Im Schadensfall treten die Parteien ihre Rechte gegenüber Dritten einander zur Schadensregulierung ab. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die im Zusammenhang mit der Software gelieferten/eingesetzten Nebenprodukte (Hardware, Handbücher, etc,).


2. Geltendmachung

2.1 Ein Schadenersatz- oder Gewährleistungsanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat. Zur Geltendmachung ist Schriftform erforderlich. Spätestens 6 Monate nach Ablauf der 12-Monatsfrist ist Klage zu erheben.


3. Schriftform

3.1 Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten bzw. von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden sowie für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden, ebenso auf welches Angebot bzw. Vereinbarung/Vertrag sie sich beziehen.


4. Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung

4.1 Die Servicerechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zahlung durch Wechsel ist nur zulässig, wenn dies vor Auftragsausführung ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.3 Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich, ansonsten ist sie ausgeschlossen.


5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

5.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Vertragspflichten ist für beide Teile Ausgsburg. Dieser Vertrag und seine Auswirkungen beurteilen sich nach deutschem Recht.


6. Unwirksame Bestimmungen und Regelungslücken

6.1 Sollte eine der getroffenen Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die Übrigen gleichwohl wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, daß der mit einer eventuell unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das Vorstehende gilt im Fall von Lücken entsprechend.


Stand: 1.04.2015


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